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Alles über die sichere elektronische Signatur in Digiforma

Digiforma integriert die elektronische Signatur sowohl für Dokumente als auch für die Anwesenheitsdokumentation Ihrer Teilnehmenden.

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Verfasst von Stefanie Neumann
Diese Woche aktualisiert

Mehrere Funktionen in Digiforma basieren auf der sicheren elektronischen Signatur. Sie ermöglicht die Identitätsverifizierung der Unterzeichnenden und sichert die rechtliche Gültigkeit von Verträgen. Wie wird sie eingesetzt? Was sagt das Gesetz? Hier die wichtigsten Informationen:

📝 Wo wird die elektronische Signatur in Digiforma verwendet?

1. Signatur administrativer Dokumente

Die elektronische Signatur in Digiforma ermöglicht es Ihnen, Schulungsverträge und -vereinbarungen von allen beteiligten Parteien (Kund:innen und Teilnehmenden) rechtsverbindlich unterzeichnen zu lassen – als Nachweis für deren Zustimmung zur angebotenen Leistung.

Sie kann auch verwendet werden für:

  • VAE-Verträge (Validierung beruflicher Erfahrung)

  • Schulungsangebote

  • Einsatzvereinbarungen

  • Subunternehmerverträge

  • Weitere Kundendokumente (z. B. Begrüßungsmappe, Bildrechte, AGBs usw.)

2. Sichere Anwesenheitsliste

Die elektronische Signatur ist ebenfalls die Grundlage für die sichere Anwesenheitsbestätigung mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Dabei ist zwischen sicherer und einfacher digitaler Anwesenheit zu unterscheiden:

  • Digitale Anwesenheit erlaubt die Online-Unterschrift zur Anwesenheitsbestätigung, sichert jedoch nicht vollständig die Identität.

  • Sichere Anwesenheit mit Zwei-Faktor-Authentifizierung prüft zusätzlich die Identität (z. B. per SMS oder E-Mail) und versieht die Signatur mit einem verschlüsselten Identitätsnachweis.

🛡️ Ergänzend: Elektronische Siegelung

Das elektronische Siegel ist das digitale Pendant zum Firmenstempel.
Es gewährleistet die Echtheit und Unveränderbarkeit Ihrer in Digiforma generierten Dokumente – nachträgliche Änderungen sind erkennbar.


Auch das Siegel erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung und ist in der Signatur-Option enthalten.

🤝 Partnerschaft mit Goodflag (ehemals Lex Persona)

Die Signaturlösung in Digiforma wurde in Partnerschaft mit Goodflag, einem eIDAS-zertifizierten französischen Anbieter, entwickelt.

Goodflag bietet fortschrittliche Technologien zum Signieren und Siegeln digitaler Dokumente und wird u. a. vom französischen Digitalportal France Num empfohlen.


⚖️ Rechtslage: Was sagt das Gesetz zur elektronischen Signatur?

Ein rechtlich anerkanntes Verfahren

Die elektronische Signatur ist ein kryptografisches Verfahren zur eindeutigen Identifizierung der unterzeichnenden Person.


Sie ermöglicht die vollständige Digitalisierung von Vertragsabschlüssen.

Laut französischem Regierungstext (sinngemäß auch in Deutschland gültig):
„Eine elektronische Signatur darf rechtlich nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist.“

Im Klartext: Elektronische Signaturen sind genauso gültig wie handschriftliche – vorausgesetzt, die Identität ist zuverlässig gesichert und das Dokument wurde nicht verändert.

🧾 Arten elektronischer Signaturen

✍️ Signatur ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung

Diese Art der Signatur unterliegt keinen offiziell festgelegten Anforderungen. Sie kann daher in unterschiedlichen Formen auftreten, z. B.:

  • eine handschriftliche Unterschrift auf einem elektronischen Gerät (etwa bei der Paketannahme)

⚠️ Das bedeutet nicht, dass sie unzuverlässig ist – sie ist für Situationen mit geringem rechtlichem Risiko geeignet, etwa zur internen Prozessvereinfachung.

Signatur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung

Diese Art der Signatur hat eine stärkere rechtliche Gültigkeit, da sie mit einem zusätzlichen Identitätsnachweis versehen ist – der Sicherheitsstandard im Markt.
Sie erfordert:

  • Bestätigung per E-Mail

  • Verifizierung per SMS

  • Zeitstempel zur Nachverfolgung

📣 Gute Nachricht: Genau dieses Verfahren wird bei Digiforma eingesetzt!

🔐 Sicher elektronisch unterschreiben mit Digiforma

Bei Digiforma wird die Signatur standardmäßig mit Zwei-Faktor-Authentifizierung angeboten – perfekt für Bildungsträger, die auf rechtssichere Signaturen angewiesen sind.

So funktioniert’s in der Praxis:

  • Der Unterzeichner wird per E-Mail auf die Signaturseite geleitet.

  • Ein Code per SMS bestätigt seine Identität.

  • Erfolgt keine Unterschrift innerhalb von 24 Stunden, wird der Vorgang automatisch abgebrochen.

  • Nach erfolgreichem Abschluss werden alle Beteiligten informiert.

Die unterschriebenen Dokumente werden für 10 Jahre bei Docaposte arch


🔑 Weitere Signaturtypen

🔸 Fortgeschrittene Signatur

Erfordert die Nutzung eines privaten Schlüssels, der nur dem Unterzeichner zugänglich ist.
Beispiele:

  • Immobilien-Kaufverträge

  • Kreditverträge

  • Authentifizierung auf staatlichen Portalen (z. B. FranceConnect)

🔸 Qualifizierte Signatur

Basiert auf einem noch sichereren privaten Schlüssel, der persönlich übergeben wird.
Wird in Fällen eingesetzt, in denen höchste Sicherheit erforderlich ist, z. B.:

  • Notarielle Urkunden

  • Gerichtliche Protokolle

  • Ausschreibungen im öffentlichen Sektor


📊 Elektronische Signatur im Überblick

Signaturart

Merkmale

Beispielhafte Nutzung

Ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung

Keine festgelegten Anforderungen

Handschriftliche Unterschrift auf einem elektronischen Gerät (z. B. bei Paketzustellung)

Mit Zwei-Faktor-Authentifizierung

Bestätigung per E-Mail und SMS, Zeitstempel, höhere rechtliche Sicherheit

Sichere Anwesenheit und Vertragsunterschriften in Digiforma

Fortgeschritten / Qualifiziert

Nutzung eines persönlichen privaten Schlüssels (ggf. physisch übergeben)

Notarielle Akte, Immobilienkauf, Versicherungsverträge, öffentliche Ausschreibungen, PACS

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